
Antragsberechtigt sind Vereine, Vereinigungen, Schulen, Organisationen und Einzelpersonen die in der Stadt Arnsberg ansässig sind.
Eine Förderung durch die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung ist regional auf die Stadt Arnsberg begrenzt. Eine zeitliche Begrenzung liegt allerdings nicht vor. In Frage kommen potenziell alle Arten von nachweislich gemeinnützigen Projekten in den umschriebenen Feldern. Dabei kann die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung sowohl als alleiniger Förderer oder aber auch im Rahmen einer Fördergemeinschaft auftreten.
Stipendien, Unterrichtsmaterialien, Bibliotheken, Bildungsreisen, Auslandsaufenthalte für junge Menschen.
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Die Friedrich und Charlotte Merz-Stiftung arbeitet zurzeit an vielen Projekten.
Zweck der Stiftung
Als Friedrich Merz im November 2005 seinen 50. Geburtstag feierte, wollte er eine Idee in die Tat umsetzen, mit der er sich schon längere Zeit beschäftigt hatte: jungen Menschen in der Ausbildung, vor allem solchen aus sozial schwachen Familien, mit besonderen Projekten Hilfe zu leisten.