Wer kann sich bewerben?


Antragsberechtigt sind Vereine, Vereinigungen, Schulen, Organisationen und Einzelpersonen die in der Stadt Arnsberg ansässig sind.

Eine Förderung durch die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung ist regional auf die Stadt Arnsberg begrenzt. Eine zeitliche Begrenzung liegt allerdings nicht vor. In Frage kommen potenziell alle Arten von nachweislich gemeinnützigen Projekten in den umschriebenen Feldern. Dabei kann die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung sowohl als alleiniger Förderer oder aber auch im Rahmen einer Fördergemeinschaft auftreten.

Förderbereiche

Stipendien, Unterrichtsmaterialien, Bibliotheken, Bildungsreisen, Auslandsaufenthalte für junge Menschen.

 

Projekte

Die Friedrich und Charlotte Merz-Stiftung arbeitet zurzeit an vielen Projekten.

  • Hochschule und Ausbildung
  • Jahrgangsbeste
  • Sprach- und Leseförderung
  • Lehrerfortbildung
  • Bewegungsraum
  • Arnsberger Schulpreis
  • Musik- und Theater



Wie Spende ich?


Commerzbank Meschede
BLZ 464 410 03
KTO 2330306


Bitte geben Sie hierbei Ihre komplette Adresse an, Sie erhalten eine Spendenbestätigung über den steuerlich abzugsfähigen Spendenbetrag.


 

Stiftungsgesellschaft

Zweck der Stiftung
Als Friedrich Merz im November 2005 seinen 50. Geburtstag feierte, wollte er eine Idee in die Tat umsetzen, mit der er sich schon längere Zeit beschäftigt hatte: jungen Menschen in der Aus­bildung, vor allem solchen aus sozial schwachen Familien, mit besonderen Projekten Hilfe zu leisten.