Um in den Genuss einer Förderung der Friedrich und Charlotte Merz Stiftung zu kommen, bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrages. Es gibt kein Antragsformular.
Ein Antrag muss enthalten:
Die Stiftung reagiert kurzfristig auf einen Antrag. Entweder wird der Antragsteller zu einem Gespräch ins Stiftungsbüro eingeladen oder die Stiftung vereinbart einen Termin für einen Besuch vor Ort, um sich ein genaues Bild von dem Projekt zu verschaffen. Anschließend entscheidet der Vorstand über den Antrag. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht. Generell werden nur Projekte als förderungswürdig erachtet, deren zweifelsfreie Nachhaltigkeit und gesellschaftlich soziale Relevanz nicht angezweifelt werden kann.
Die zugesprochenen Mittel sind zweckmässig einzusetzen. Jährlich (spätestens am Ende des geförderten Projektes) ist ein Kurzbericht des geforderten Projektes zu erstellen und an die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung weiterzuleiten. Dieser gibt Auskunft über
Die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung ist bei Stipendienvergaben innerhalb Monatsfrist über Prüfungsresultate und über wesentliche Änderungen der persönlichen Situation (Studienrichtung und Studienpläne, finanzielle Situation, allfälliger Studienunterbruch oder -abbruch) zu informieren. Adressänderungen sind sofort mitzuteilen. Zum Abschluss der Stipendienphase soll der Bericht auch über die kurz- und längerfristigen beruflichen Pläne Aufschluss geben.
Friedrich und Charlotte Merz
Stiftung für Bildung und Ausbildung
Tel.: 0 29 32 / 89 60 81 6
Mail: info(at)merz-stiftung.de