Förderanträge abrufen

Sofern die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung keine eigenen Förderprojekte entwickelt und durchführt, werden Stiftungsmittel auch an bereits laufende Projekte oder gezielt ausgewählte Förderprojekte vergeben. Die Auswahl von eingereichten Förderprojekten wird im Stiftungsvorstand ausführlich beraten und beschlossen.

So gehts.

Um in den Genuss einer Förderung der Friedrich und Charlotte Merz Stiftung zu kommen, bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrages. Es gibt kein Antragsformular.

Ein Antrag muss enthalten:

  • ausführliche Beschreibung des Projektes (max. zwei Seiten)
  • ungefähre Zeitschiene
  • genaue Beschreibung der Zielgruppe(n)
  • Welche Ziele verfolgt das Projekt?
  • Weshalb ist das Projekt notwendig? (Projekthintergründe)
  • Kosten des Projektes
  • Eigenanteil des Antragstellers
  • beantragte finanzielle Mittel
  • Finanzierung des Projektes nach Auslaufen der Förderung
  • Angaben zum Antragsteller, Projektkoordinator/in, ggf. Art der Einrichtung, Website, gesetzlicher Vertreter, gesetzliche Anschrift, Email-Adresse
  • ggf. Lebenslauf und Zeugnisse


Die Stiftung reagiert kurzfristig auf einen Antrag. Entweder wird der Antragsteller zu einem Gespräch ins Stiftungsbüro eingeladen oder die Stiftung vereinbart einen Termin für einen Besuch vor Ort, um sich ein genaues Bild von dem Projekt zu verschaffen. Anschließend entscheidet der Vorstand über den Antrag. Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht. Generell werden nur Projekte als förderungswürdig erachtet, deren zweifelsfreie Nachhaltigkeit und gesellschaftlich soziale Relevanz nicht angezweifelt werden kann.

Pflichten der Förderungsempfänger

Die zugesprochenen Mittel sind zweckmässig einzusetzen. Jährlich (spätestens am Ende des geförderten Projektes) ist ein Kurzbericht des geforderten Projektes zu erstellen und an die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung weiterzuleiten. Dieser gibt Auskunft über

  • den bisherigen Projekt/Studienverlauf
  • Prüfungs-Absichten und generell Pläne
  • für das nächste Semester
  • den Einsatz der erhaltenen Mittel und allfällige besondere Vorkommnisse.


Die Friedrich und Charlotte Merz Stiftung ist bei Stipendienvergaben innerhalb Monatsfrist über Prüfungsresultate und über wesentliche Änderungen der persönlichen Situation (Studienrichtung und Studienpläne, finanzielle Situation, allfälliger Studienunterbruch oder -abbruch) zu informieren. Adressänderungen sind sofort mitzuteilen. Zum Abschluss der Stipendienphase soll der Bericht auch über die kurz- und längerfristigen beruflichen Pläne Aufschluss geben.

Friedrich und Charlotte Merz
Stiftung für Bildung und Ausbildung

Tel.: 0 29 32 / 89 60 81 6
Mail: info(at)merz-stiftung.de